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Mit diesen Service bieten wir Ihnen an, ohne Anwaltsbesuch das Scheidungsverfahren durchzuführen und nur zu einem Termin bei Gericht erscheinen zu müssen. Wir bemühen uns hierbei, den Streitwert des Gerichtsverfahrens möglichst niedrig zu halten und im Vorfeld alle Folgesachen zu klären. Wenn einer der Ehegatten berechtigt ist, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, vertreten wir ihn auch im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe. Ergebnis unserer Tätigkeit wird dann sein, dass im Termin nur ein Anwalt anwesend ist, welcher auch nur den reinen Scheidungsantrag stellt. Entgegen einer weitläufigen Meinung ist es nicht erforderlich, dass alle weiteren Problemkreise von den Gerichten entschieden werden. Vom Gericht muss lediglich die Ehe geschieden werden. Wenn beide dies wünschen, bietet sich Scheidung online an, um Aufwand und Kosten so gering wie möglich zu halten.